
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Infinite Haven GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
Gilt für alle Geschäftskunden (B2B)
Verantwortliche Stelle
Infinite Haven GbR
Sonnenstraße 5, 53881 Euskirchen
Yannick Etienne Tasch & André Regber
Telefon: 02251 8132240
E-Mail: info@infinitehaven.de
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Infinite Haven GbR (nachfolgend „Infinite Haven“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Infinite Haven ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungsbeschreibungen
Modul A – Performance-Vertrieb & Termin-/Lead-Generierung
Infinite Haven vermittelt verkaufsfertige Termine und Leads für den Auftraggeber.
Ein Termin gilt als erfolgreich vermittelt und abrechenbar, wenn er mit der vom Auftraggeber gewünschten Ansprechperson (z. B. Geschäftsführer, Inhaber, Entscheidungsträger) stattgefunden hat.
Bei Nichterscheinen oder Absage durch den Auftraggeber bleibt die volle Vergütung fällig. Bei Nichterscheinen des Leads oder wenn der Lead nicht darüber informiert war, dass er kontaktiert wird, entfällt die Vergütungspflicht des Auftraggebers.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (Abschluss) wird, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht geschuldet.
Modul B – Infinite Haven Club (Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft (Silber, Gold, Platin) hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
Bei Kündigung ist die Restlaufzeit vollständig zu zahlen. Eine Rückerstattung erfolgt nicht. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Modul C – Coachings & Workshops
Coachings und Workshops sind Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
Die Vergütung ist zu 100 % im Voraus fällig.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform zu melden. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei fristgerechter Stornierung. Erscheint kein befugter Vertreter von Infinite Haven zum vereinbarten Termin, wird der volle Betrag zurückerstattet.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Infinite Haven bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessen zu unterstützen und die Leistungserbringung nicht zu behindern. Dies umfasst insbesondere:
Unverzügliche Beantwortung von Anfragen und Rückmeldungen von Infinite Haven, spätestens innerhalb von 2 Werktagen.
Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen (Zielgruppenprofil, Produktbeschreibung, Preisrahmen, Ausschlusswünsche) zu Beginn der Zusammenarbeit.
Sofortige Information von Infinite Haven über alle Änderungen, die die Leistungserbringung betreffen könnten (z. B. Änderungen am Angebot, Verfügbarkeit, Zuständigen).
Unterlassung jeglicher Handlungen oder Unterlassungen, die die Leistungserbringung durch Infinite Haven aktiv behindern oder verzögern.
3.2 Terminwahrnehmungspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch Infinite Haven vermittelten und bestätigten Termine wahrzunehmen. Die Terminvereinbarung durch Infinite Haven erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Verfügbarkeiten.
Ist der Auftraggeber ausnahmsweise nicht in der Lage, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, hat er Infinite Haven hierüber spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform zu informieren. Infinite Haven ist in diesem Fall berechtigt, den Termin zu verschieben oder den Lead erneut zu kontaktieren; der ursprüngliche Vergütungsanspruch bleibt davon unberührt.
Die Vorankündigungspflicht nach Abs. 2 entfällt nur bei nachweisbaren Force-Majeure-Ereignissen im Sinne des § 6 dieser AGB, die dem Auftraggeber eine rechtzeitige Benachrichtigung objektiv unmöglich machen. In diesem Fall hat der Auftraggeber Infinite Haven so früh wie möglich, spätestens jedoch 2 Stunden nach Wegfall des Hindernisses, zu informieren.
⚠ Wichtiger Hinweis:
Nimmt der Auftraggeber einen Termin nicht wahr und hat Infinite Haven GbR nicht mindestens 24 Stunden vorher in Textform informiert (ohne Vorliegen eines Force-Majeure-Grundes), wird die Vertragsstrafe gemäß § 10 fällig.
3.3 Pflicht zur Nichtbehinderung
Der Auftraggeber darf die Arbeit von Infinite Haven nicht aktiv behindern. Eine Behinderung liegt insbesondere vor bei:
Verweigerung oder Verzögerung der Freigabe notwendiger Informationen oder Materialien ohne sachlichen Grund.
Direkter Kontaktaufnahme mit Leads, die durch Infinite Haven akquiriert oder kontaktiert werden, ohne vorherige Abstimmung mit Infinite Haven (vgl. auch § 9 Umgehungsverbot).
Widersprüchlichen oder sachlich unzutreffenden Informationen über das eigene Angebot, die von Infinite Haven nicht zu vertreten sind.
Willkürlicher Ablehnung von Terminen ohne sachlichen Grund nach mehr als zweimaliger Inanspruchnahme in einem Kalendermonat.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die Infinite Haven durch schuldhafte Behinderung der Leistungserbringung entstehen.
3.4 Kalenderfreigabe und Zeitslot-Bereitstellung (Modul A)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Infinite Haven zu Beginn der Zusammenarbeit seine verfügbaren Zeitfenster für Kundentermine zu übermitteln.
Während der laufenden Zusammenarbeit ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Verfügbarkeiten aktuell zu halten und Änderungen Infinite Haven unverzüglich mitzuteilen.
Änderungen bereits bestätigter Zeitfenster gelten weiterhin als verbindlich vereinbart.
3.5 Besondere Mitwirkungspflichten beim Probepaket
Probepaketverlängerungsklausel – Klar erkennbarer Hinweis
Die nachfolgende Regelung zur automatischen Verlängerung des Probepaketes ist wesentlicher Bestandteil des Probepaketvertrages. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, diese Klausel zur Kenntnis genommen zu haben.
Beim Abschluss eines Probepaketes im Rahmen von Modul A gelten ergänzend zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten besondere Pflichten.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er während der Probepaketlaufzeit über ausreichende Terminkapazitäten für mindestens fünf Kundentermine verfügt.
Werden die erforderlichen Zeitslots nicht innerhalb von drei Werktagen bereitgestellt, verlängert sich die Laufzeit des Probepaketes automatisch um jeweils einen Kalendertag pro Tag der Nichterfüllung.
Die automatische Verlängerung ist auf maximal sieben Kalendertage begrenzt.
⚠ Wichtiger Hinweis:
Werden die Zeitslots/Kalenderfreigaben auch nach Ablauf der maximalen Verlängerungsdauer nicht bereitgestellt oder wird die Mindestkapazität nicht gewährleistet, wird die Vertragsstrafe gemäß § 10 fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € fällig.
Infinite Haven ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche Leistungen sofort einzustellen, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Haftung
Infinite Haven haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Infinite Haven bei einfacher Fahrlässigkeit nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist zusätzlich auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Infinite Haven schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 6 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
Krankheit, Urlaub oder persönliche Verhinderung gelten grundsätzlich nicht als höhere Gewalt.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, sind beide Parteien zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 7 Vertraulichkeit & Geistiges Eigentum
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
Sämtliche von Infinite Haven bereitgestellten Materialien bleiben geistiges Eigentum von Infinite Haven GbR.
Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht automatisch.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß DSGVO.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird separat unterzeichnet.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
https://www.infinitehaven.de/datenschutzerklaerung-2/
Der Auftraggeber garantiert die rechtmäßige Erhebung aller übermittelten personenbezogenen Daten.
§ 9 Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vermittelte Kontakte nicht unter Umgehung von Infinite Haven direkt zu kontaktieren oder zu beauftragen.
Das Umgehungsverbot gilt während der Vertragslaufzeit sowie 24 Monate darüber hinaus.
Bei Verstoß gilt die Vertragsstrafe gemäß § 10.
§ 10 Vertragsstrafe
Tatbestand
Vertragsstrafe
Nichtwahrnehmung eines vermittelten Termins ohne rechtzeitige Absage
1.000,00 €
Fehlende Kalenderfreigabe nach Fristablauf
1.000,00 €
Fehlende Mindestkapazität im Probepaket
1.000,00 €
Behinderung der Leistungserbringung
1.000,00 €
Verstoß gegen das Umgehungsverbot
mindestens 2.500,00 €
Die Vertragsstrafe wird durch Erklärung in Textform fällig gestellt.
Mehrere Verstöße können nebeneinander geltend gemacht werden.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Das zuständige Gericht kann eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe herabsetzen (§ 343 BGB).
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Euskirchen, soweit gesetzlich zulässig.
Bestätigung und Unterschrift
Mit ihrer Unterschrift bestätigen die Parteien, diese AGB — insbesondere die Mitwirkungspflichten gemäß § 3 und die Vertragsstrafen gemäß § 10 — gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
